Liebe Patienten ,
um einen optimalen Aufenthalt bei uns zu garantieren, gibt es einige wichtige Informationen für Sie.
Mitzubringen:
Bringen Sie zu den einzelnen Behandlungen bitte immer ein großes Badehandtuch mit und tragen bequeme Kleidung. Zum ersten Termin oder bei einer Veränderung Ihrer Versichertendaten bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte sowie Ihre Heilmittelverordnung vom Arzt mit.
Gebühren/Zuzahlung:
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten fällt eine Heilmittelgebühr an. Sie setzt sich aus einem Pauschalbetrag von 10€ plus 10% des Rezeptwertes zusammen. Die Gebühr ist zu Beginn der Behandlung zu bezahlen und wird von unserem Anmelde-Team bzw. Therapeuten entgegengenommen (Bezahlung in bar oder EC möglich) und an die Kostenträger abgeführt. Sollten Sie von dieser Gebühr befreit sein, bringen Sie bitte den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse mit.
Prüfpflicht:
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Heilmittelerbringer die Verordnungen der Ärzte auf ihre Richtigkeit überprüfen müssen. Bei fehlerhaften Verordnungen darf die Behandlung nicht begonnen oder fortgeführt werden. In diesem Fall werden wir Ihnen, liebe Patienten die Verordnung zur Änderung beim ausstellenden Arzt wieder aushändigen. Dabei bedarf es eines Stempels und der Unterschrift des ausstellenden Arztes. Leider können wir auf dieses umständliche Verfahren nicht verzichten, da wir im Falle einer fehlerhaften Verordnung die Behandlungen nicht erstattet bekommen. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen und nicht länger als 14Tage (bei wichtigen Gründen 21Tage) unterbrochen sein darf. Das Rezept muss dann geändert oder die Behandlung abgebrochen werden. Diese Regelung ist bürokratisch, ärgerlich, aber von den gesetzlichen Krankenkassen so vorgegeben.
Versäumte Termine:
Regelung zur Terminabsage und zum Nichterscheinen
In unserer physiotherapeutischen Praxis legen wir besonderen Wert auf eine zuverlässige Terminplanung und eine faire Regelung im Falle einer Absage oder eines Nichterscheinens. Die folgenden Regelungen gelten für alle vereinbarten Behandlungstermine:
1. 24-Stunden-Regelung für Terminabsagen
Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten, vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen. Erfolgt die Absage rechtzeitig (außerhalb der 24-Stunden-Frist), besteht Anspruch auf eine kostenfreie erneute Terminierung. Der Termin wird in diesem Fall ohne Zusatzkosten neu vereinbart.
2. Kurzfristige Absage innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen
Wird ein Termin kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) abgesagt oder erscheint ein Patient nicht zum vereinbarten Termin, entfällt der Anspruch auf eine erneute Terminierung ohne Kosten. In solchen Fällen sind wir dennoch bestrebt, den Termin anderweitig zu vergeben, um dem Patienten dennoch eine kostenfreie Alternative und einen neuen Termin anbieten zu können.
- Sollte uns die Weitervergabe des kurzfristig abgesagten oder verpassten Termins jedoch nicht gelingen, stellen wir eine Ausfallrechnung in Höhe der jeweiligen Behandlungskosten, z. B. für Krankengymnastik in Höhe von 40,00 €, aus. Der Patient hat dann die Möglichkeit, den ausgefallenen Termin nach Begleichung dieser Ausfallrechnung erneut wahrzunehmen.
3. Mahnung und Zahlungspflicht bei Nichterfüllung der Kostenübernahme
Wird die Ausfallrechnung nicht beglichen, treten wir in einen regulären Mahnprozess ein. Eine fristgerechte Zahlung ermöglicht es uns, eine weitere Terminvereinbarung ohne zusätzliche Schritte vorzunehmen.
4. Persönliches Gespräch
Falls der Patient den Sachverhalt persönlich besprechen möchte, bieten wir gerne ein Gespräch an, um etwaige Missverständnisse zu klären und gemeinsame Lösungen zu finden.
Diese Regelung dient dazu, eine faire und effiziente Terminvergabe für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und Ausfallzeiten zu minimieren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Wichtiger Hinweis: Diese Regelung basiert auf den gängigen rechtlichen und praxisinternen Regelungen im Rahmen des Patientenvertrags und wird nach den gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitswesen umgesetzt.
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.